Wir bieten Ihnen fundierte und erfolgsorientierte Rechtsberatung in allen Fragen des Medizinrechts und Sozialrechts. Seit rund zehn Jahren sind wir auf diese Rechtsgebiete spezialisiert und haben insgesamt schon mehr als 13.000 Rechtsstreitigkeiten für unsere Mandanten geführt.
Die Spezialisierung innerhalb dieser Rechtsgebiete liegt seit vielen Jahren in der Vertretung von
Krankenkassen bei Abrechnungsstreitigkeiten mit Leistungserbringern, wozu insbesondere die
stationäre Abrechnung (Krankenhaus) nach dem DRG-Fallpauschalensystem gehört. Darüber
hinaus beraten wir Krankenkassen aber auch in allen anderen Belangen des Krankenversicherungsrechts
wie z.B. der ambulanten Versorgung, der Rehabilitation oder der Mitgliedschaft.
Ebenso gehören auch die Durchsetzung von Regressansprüchen bei Körper- und Gesundheitsschäden
gegenüber Dritten (§ 116 SGB X) sowie die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen
gegenüber anderen Leistungsträgern (§ 104 ff. SGB X) zu unserer Spezialisierung.