Beratung und Vertretung von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden nach § 116 SGB X

Jede Krankenkasse muss für ihre Versicherten auch die Kosten einer Behandlung von Gesundheitsschäden übernehmen, welche der/die Versicherte durch eine Körperverletzung, einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler erlitten hat. Diese Kosten können – je nach Ausmaß der Gesundheitsschädigung – sehr hoch ausfallen, z.B. wenn der/die Versicherte eine lebenslange Behandlung, Hilfs- oder Heilmittel benötigt.

Ist hierfür ein Dritter (Schädiger) verantwortlich, so haftet dieser für den eingetretenen und den künftigen Schaden der Krankenkasse, wenn ihn ein Verschulden trifft. Häufig stehen Haftpflichtversicherungen dahinter (Arzthaftpflicht, Pkw-Haftpflicht, Allgemeine Haftpflicht etc.). Deshalb bestehen auf Seiten der Krankenkasse häufig gute Erfolgsaussichten Regressansprüche anzumelden und einen Ersatz des Schadens zu erhalten.

Wir klären für die Krankenkasse die juristischen und medizinischen Fragen. War es z.B. ein Behandlungsfehler? Liegt ein Verschulden vor? Bestehen Erfolgsaussichten, dann nehmen wir mit dem Gegner bzw. dessen Versicherung Kontakt auf und treten zunächst in außergerichtliche Verhandlungen ein. In vielen Fällen lässt sich hier bereits eine Einigung im Interesse der Krankenkasse erzielen. Falls nicht, so schätzen wir die Erfolgschancen eines Klageverfahrens realistisch ein und führen dieses auf Wunsch der Krankenkasse durch.